Praktische Infos
Für eine Taufe ist das Pfarramt am Ort zuständig.
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst in einer anderen Kirche taufen lassen möchten, brauchen Sie die Erlaubnis des Orts-Pfarramtes. Diese können Sie telefonisch beantragen.
Auch die Anmeldung zur Taufe in der Elmloher Kirche kann zunächst telefonisch erfolgen. Bitte melden Sie sich frühzeitig, mindestens sechs bis acht Wochen vor dem gewünschten Taufsonntag, damit Sie sich mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin in der Terminfrage abstimmen können. Ebenso können Sie bei der Anmeldung einen Termin vereinbaren, zu dem Sie Ihr Pastor / Ihre Pastorin besuchen kommt. Bei diesem Hausbesuch geht es darum, einander kennen zu lernen und die anstehenden Fragen zur Gestaltung der Taufzeremonie miteinander zu besprechen.
In der Regel finden Taufen in der Elmloher Kirche am ersten Sonntag im Hauptgottesdienst um 10.00 Uhr statt.
Die kirchliche Tradition schreibt mindestens einen Paten/eine Patin vor. Bitte beachten Sie: Paten müssen Kirchenmitglied sein. Auch Christinnen und Christen aus einer anderen Kirche als der evangelisch-lutherischen können das Patenamt übernehmen.
Für Eltern ist die Kirchenmitgliedschaft nicht zwingend vorgeschrieben, aber sie ist erwünscht.
Zum Hintergrund
Gott sagt Ja zu einem Menschen:
“Fürchte dich nicht, ich befreie dich! Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du gehörst zu mir!“
(Altes Testament, Der Prophet Jesaja, Kapitel 43)
Wenn wir Säuglinge taufen, trifft sich Gottes Ja mit unserer Freude über das neugeborene Kind. Es trifft sich mit unseren Wünschen und Hoffnungen für das neu begonnene Leben. Die kirchliche Handlung und das Familienfest klingen zusammen.
... Auch bei der Taufe von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen steht dieses Ja, das Gott zum Leben eines Menschen sagt, im Mittelpunkt der Feier in der Kirche. Das bewusste Erleben des Täuflings nimmt dabei einen wichtigen Raum ein.
Im Neuen Testament ist überliefert, dass sich Jesus von Johannes im Jordan taufen ließ (so z.B. im Matthäus-Evangelium, Kapitel 3). Jesus selbst hat anscheinend nicht getauft, aber im Neuen Testament finden sich Zeugnisse dafür, dass schon sehr früh die Taufe im entstehenden Christentum eingeführt wurde. Dabei wurden anfangs nur Erwachsene getauft, die sich dabei ausdrücklich zu Christus bekannten.
Durch die Taufe gehört ein Mensch zur christlichen Gemeinschaft. Sie begründet die Kirchenmitgliedschaft.
Praktische Infos
Die Anmeldung zum Konfirmandenforum erfolgt in der Regel an einem Elternabend vor den Sommerferien, zu dem auch die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden eingeladen sind.
Termin und Ort des Elternabends werden im Gemeindebrief bekannt gegeben. Ebenso finden Sie im Gemeindebrief ein Anmelde-Formular, das Sie bitte ausfüllen und zusammen mit dem Familien-Stammbuch zum Elternabend mitbringen wollen.
Der Unterricht im Konfirmandenforum beginnt nach den Sommerferien und schließt mit der Konfirmation im Frühjahr des übernächsten Jahres.
Die Anmeldung ist möglich für solche Mädchen und Jungen, die ab dem folgenden August die 7. Klasse besuchen oder die im betreffenden Kalenderjahr 12 Jahre alt werden bzw. geworden sind.
Der Konfirmandenunterricht umfasst den regelmäßigen Unterricht (wöchentlich eine Unterrichtsstunde), Freizeiten sowie besondere Aktionen nach Absprache.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen in regelmäßiger Folge den Gottesdienst unserer Kirchengemeinde besuchen.
Zum Hintergrund
“Geht zu allen Völkern der Welt und macht die Menschen zu meinen Jüngern und Jüngerinnen. Tauft sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch aufgetragen habe.“
(Neues Testament, Evangelium nach Matthäus, Kapitel 28)
Das Wort „Konfirmation“ hat einen lateinischen Ursprung. Es bedeutet so viel wie „Bestärkung“ oder „Festigung“. Bei ihrer Konfirmation sollen junge Menschen in ihrem Glauben gefestigt werden. Auf ihrem Weg zur Konfirmation sollen sie lernen, sich offen und kritisch mit der Glaubensüberlieferung der Kirche und mit ihrem eigenen Glauben auseinander zu setzen.
Dabei greift der Unterricht im Konfirmandenforum zurück auf das Ja, das Gott in der Taufe zu uns gesprochen hat. Dem christlichen Glauben zufolge ist Gott mir freundlich gesonnen, er begegnet mir mit einer Haltung der Wertschätzung und der annehmenden Liebe. Diese Glaubensaussage will im Konfirmandenforum erschlossen werden: durch die inhaltliche Auseinandersetzung auf der einen und durch einen offenen Austausch der Meinungen auf der anderen Seite.
In der Fähigkeit, in Fragen des Glaubens einen eigenen begründeten Standpunkt einnehmen und vertreten zu können, liegt das Ziel dieses gemeinsamen Arbeits- und Lernprozesses.
Praktische Infos
Für eine Trauung ist das Pfarramt am Ort zuständig.
Wenn Sie sich in einer anderen Kirche trauen lassen möchten, brauchen Sie die Erlaubnis des Orts-Pfarramtes. Diese können Sie telefonisch beantragen. Sie müssen auch die Erlaubnis der Gemeinde, in der Sie getraut werden wollen, einholen.
Am besten vereinbaren Sie den Termin für eine Trauung telefonisch schon dann, wenn Sie auch den Saal für die Feier mieten, die Musik usw. bestellen! Damit gehen Sie sicher, dass zu diesem Termin die Kirche frei ist und der Pastor die Trauung durchführen kann.
Der Pastor wird mit Ihnen dann auch einen Termin für einen Hausbesuch anlässlich der anstehenden Trauung absprechen.
Trauungen finden in der Regel Nachmittags am Freitag oder Sonnabend statt (besonders häufig um 17.00 Uhr; meistens zwischen 15.30 Uhr und 18.00 Uhr). Andere Termine sind nach Absprache möglich.
Ein Traugottesdienst dauert etwa 30 – 40 Minuten, wenn Sie nicht besondere Dinge (z.B. musikalische Darbietungen) vereinbaren.
Die Kirche trägt die Kosten für den Kirchraum und die Orgelbegleitung, jedoch nicht für besonderen Blumenschmuck und besondere musikalische Wünsche.
Auswärtigen Brautpaaren wird die Entrichtung einer Gebühr auferlegt, die sich auf die Nutzung unserer Kirche als Traukirche bezieht. Als „auswärtig“ gilt ein Brautpaar dann, wenn es seinen Wohnsitz nicht im Bereich unserer Kirchengemeinde hat und wenn außerdem weder Braut noch Bräutigam aus unserer Kirchengemeinde stammen.
Die Kirchenmitgliedschaft mindestens eines Ehepartners ist erforderlich; die Kirchenmitgliedschaft beider ist natürlich erwünscht.
Zum Hintergrund
“Wir wollen einander lieben, denn die Liebe kommt von Gott. ... Gott ist Liebe. Wer in der Liebe lebt, lebt in Gott und Gott in ihm.“
(Neues Testament, 1. Johannes-Brief, Kapitel 4)
“Einen Menschen lieben heißt, ihn so sehen, wie Gott ihn gemacht hat.“
(F. M. Dostojewski)
Einen Menschen zu lieben heißt, ohne Bedingung Ja zu ihm zu sagen. Ein solches bedingungsloses Ja feiert die Kirche in der Taufe: Gott sagt darin Ja zu einem Menschen. Für das Verständnis der kirchlichen Trauung bedeutet das: Zwei Menschen, die zueinander Ja sagen, dürfen sich darin verbunden wissen mit dem Ja, das Gott zu uns spricht.
Im Traugottesdienst wird dieses Ja zueinander vor den als Gemeinde versammelten Familien und Freunden öffentlich. Gleichzeitig bitten wir Gott um seinen Segen für die eheliche Gemeinschaft dieser beiden Menschen.
Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe eine besondere Rechtsform des Zusammenlebens, also ein “weltlich Ding“ (Martin Luther). Nach der rechtsverbindlichen Heirat auf dem Standesamt dient der Traugottesdienst der Segnung des Brautpaars für seinen gemeinsamen Weg.
Im Falle des Todes eines/einer Familienangehörigen werden Sie sich zunächst an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden, um die anstehenden organisatorischen Fragen zu klären. In der Regel wird sich dann der Bestatter/die Bestatterin mit dem Pfarramt in Verbindung setzen, um den Termin für Trauerfeier und Beisetzung abzusprechen.
Der Pastor/die Pastorin wird mit Ihnen einen Termin für einen Trauerbesuch vereinbaren. Bei diesem Besuch sprechen Sie mit dem Pastor/der Pastorin über den Menschen, der gestorben ist. Sie werden auch, soweit Sie es wünschen, die Gestaltung der Trauerfeier mitbestimmen können (etwa in der Frage der Musik, der gesungenen Lieder und besonderer Texte). Sie können diese Gestaltungsfragen aber auch ganz in die Hand des Pastors/der Pastorin legen.
Ebenso verhält es sich mit der Gestaltung der Trauerfeier in Verbindung mit einer Urnenbeisetzung.
Die Beisetzung eines/einer aus der Kirche ausgetretenen Verstorbenen ist in aller Regel nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen, seelsorgerlich zu begründenden Einzelfällen zu erwägen. Zur Klärung der Frage, ob eine solche Ausnahme möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Seelsorger / Ihre Seelsorgerin.